Beitragstabelle

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Sie ist der Orientierungsrahmen für die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages. Jedes Mitglied stuft sich im Rahmen der Tabelle ohne Nachweispflicht selbst ein und legt seinen Mitgliedsbeitrag selbst fest. Je unterhaltsberechtigtes Familienmitglied kann eine Beitragsstufe niedriger gewählt werden. Weitere gesetzliche Unterhalts- verpflichtungen mindern das Nettoeinkommen um den jeweiligen Unterhaltsbetrag. Der so festgelegte Mitgliedsbeitrag gilt als satzungsgemäß. Der für die jeweilige Einkommensspanne angegebene Betrag des Mitgliedsbeitrages gilt jeweils als Mindestanforderung für die Entrichtung des Beitrages.

Monatliches Nettoeinkommen in Euro

Monatlicher Mindestbeitrag in Euro

unter

400

 

1,50

über

400

bis

500

3,00

über

500

bis

600

5,00

über

600

bis

700

7,00

über

700

bis

800

9,00

über

800

bis

900

12,00

über

900

bis

1000

15,00

über

1000

bis

1100

20,00

über

1100

bis

1300

25,00

über

1300

bis

1500

35,00

über

1500

bis

1700

45,00

über

1700

bis

1900

55,00

über

1900

bis

2100

65,00

über

2100

bis

2300

75,00

über

2300

bis

2500

85,00


darüber:

4 Prozent des Nettoeinkommens